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Adoptionsbedingungen
Die Abgabe eines Tieres ist immer mit einem Schutz- und Übernahmevertrag und einer Schutzgebühr verbunden.
Die Schutzgebühr richtet sich nach der jeweiligen Tierart. Diese Schutzgebühr ist lediglich eine Pauschale, die unabhängig von der Verweildauer des Tieres im Tierheim erhoben wird und deckt bei weitem nicht die tatsächlich entstanden Kosten.
Daher sind wir auch für Spenden immer dankbar.
Mit jeder Schutzgebühr für ein vermitteltes Tier unterstützen Sie die Versorgung der anderen Tierheimbewohner (das sind vor Allem Arzt-und Futterkosten) Bitte bedenken Sie, daß diese Schutzgebühr auch dazu dient, eine unüberlegte Aufnahme eines Tieres aus unserem Tierheim zu vermeiden.Tiere sollten als Lebewesen nicht verschenkt werden, zumal in solch einem Fall das Tier meist weder geimpft, kastriert oder anderweitig tierärztlich versorgt worden. Die Folgekosten aus mangelnder tierärztlicher Versorgung - vor allem bei Welpen - können erheblich sein. All unsere Tiere haben eine ärztliche Rundumversorgung erhalten, so daß wir sie guten Gewissens vermitteln können.
Wichtig:
Wenn Sie einen Hund oder eine Katze übernehmen möchten und Sie zur Miete wohnen, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters. Selbstverständlich sollten alle Familienmitglieder mit der Übernahme eines Tieres einverstanden sein.
Auch wichtig:
Manchmal gibt es mehrere Interessenten für ein Tier. Wir behalten uns vor, den nach unserer Ansicht besten Platz für dieses Tier zuwählen und bitten dafür um Verständnis.
Haben Sie konkretes Interesse an einem bestimmtes Tier, so können Sie sich nachstehend die passende Selbstauskunft ausdrucken und bereits ausgefüllt ins Tierheim mitbringen. Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten vertaulich behandelt.