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Im Straßenverkehr verunglücken jedes Jahr Tausende von Igeln, Füchsen und Mardern. Für Vögel werden große Fensterscheiben und Taubennetze zu tödlichen Fallen. Obwohl in vielen Fällen rasche Hilfe notwendig wäre, ist es schwierig, die richtige Anlaufstelle für verletzte Wildtiere zu finden. Wer helfen will, muss die gesetzlichen Regelungen beachten. Diese unterscheiden zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren. Fundtiere sind Heimtiere wie Hund, Katze oder Ziervogel, die ihrem Besitzer entlaufen oder entflogen sind. Wer ein solches Tier findet, ist verpflichtet, es dem Ordnungsamt bzw. Tierheim zu übergeben. Wildtiere und damit herrenlose Tiere fallen unter das Jagd- oder Naturschutzrecht. Auch an diesen Tieren kann durch Fund kein Eigentum erworben werden.
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen.
Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.
Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 43 (6) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.
Nicht nur der Fund einer besonders geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde verständigen.
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Igel gefunden - Was soll ich tun ?
Das Wetter wird langsam spürbar kälter. Das ist die Zeit, in der sich die Winterschläfer auf den Winter vorbereiten. Dazu gehören auch die Igel, die wir jetzt häufiger auch in der Dämmerung antreffen können. Sie bereiten sich auf die kalten Monate vor, die sie in Laubhaufen in den Gärten, auf Wiesen und an Waldrändern versteckt verschlafen. Sie haben sich schon Winterspeck angefuttert, damit sie genügend Reserven für die Zeit haben, die sie mit reduziertem Herzschlag und abgekühltem Körper bis zu 5 Monate verbringen. Bei der Vorbereitung sollten wir sie nicht stören. Auch kleinere Tiere, unter 500 gr, haben noch Zeit, ihr Gewicht während der Herbstmonate zu erhöhen, bis es meist im Dezember bei uns erst richtig kalt wird. Der Tierschutzverein Gießen empfiehlt, den Igeln in unseren Gärten Laub und Äste zu Haufen zusammen kehren Damit schaffen wir ihnen eine gute Grundlage sich einzubuddeln und zu verstecken. Auch mit Futter, z.B. für Katzenwelpen, und einem Schälchen mit Wasser (keine Mich!), können wir ihnen helfen. Manche Leute glauben, ein solches Tier mitnehmen zu müssen, dies ist aber in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Die besten Chancen für die Überwinterung haben gesunde Tiere in der Freiheit. Finden wir natürlich verletzte Tiere, viel kleiner als 500gr, die tagsüber herumlaufen, sichtbare Verletzungen haben, sich nicht mehr zusammen rollen, wenig bewegen, lethargisch sind und untergewichtig, dann sollte man einen Tierarzt zu Rate ziehen. Diese haben manchmal Adressen von Igelstationen, bei denen mit viel Erfahrung die Tiere gesund gepflegt und überwintert werden. Igel sind Wildtiere und dürfen aus der Natur nicht entnommen werden, es sei denn, sie sind krank oder verletzt. Im nächsten Frühjahr müssen die Tiere dann aber wenn es keinen Bodenfrost mehr gibt, also Mitte Mai, möglichst im selben Gebiet wieder ausgesetzt werden. Natürlich nicht, wenn eine verkehrsreiche Straße in der Nähe ist. Will und kann man die Tiere selber pflegen und durch den Winter bringen, muss man sich darauf gefaßt machen, dass es sehr arbeitsintensiv wird. In großen Kisten, ca 2 qm pro Tier, - nur einzeln, da sie sich mit Ihresgleichen nicht vertragen - die Kisten ausgelegt mit mehreren Lagen Zeitungspapier, in ruhigen Räumen von ca. 20 Grad Wärme werden sie gehalten. Ein Schlafhäuschen brauchen sie auch mit zerknülltem Zeitungspapier ausgestopft. Sie machen selbst viel Unruhe, marschieren die Nächte herum, kratzen und nagen und versuchen auszubrechen. Gefüttert werden sie mit Katzenfutter, Trocken- und Nassfutter, gekochte Hühnerschenkel zum Abnagen. Auch Obst mögen viele Igel gern. Wenn sie ca 700 Gramm wiegen, kann man sie nach draußen in eine feste Kiste setzen und sie langsam auf den Winterschlaf vorbereiten. Das Tierheim Gießen kann bei Fragen helfen, es gibt aber auch Bücher, die man sich besorgen kann, um sich Rat und Hilfe zu holen.